Reisen
mit Hunden, Katzen oder Frettchen
EU Heimtierausweis (Pet Pass)
Seit 1. Oktober 2004 ist für Reisen innerhalb und außerhalb der
Europäischen Union das Mitführen des EU Heimtierausweises
(Pet Pass) erforderlich. Diese Regelung gilt für Hunde, Katzen
und Frettchen, alleine schon deshalb, weil für diese Haustiere
eine gültige Tollwutimpfung vorgeschrieben ist. Das offizielle
Reisedokument enthält aber neben einer Reihe von
gesundheitsrelevanten Daten auch genaue Informationen zum jeweiligen
Tier und dessen Eigentümer. Der EU Heimtierausweis ist also ein
unverzichtbares Dokument, das Hunde, Katzen und Frettchen ein Leben
lang begleitet.
Weiterführende
Informationen zur Reisetätigkeit sind in der Infosammlung
zu finden, vor allem aber ist die Tierärztin bzw. der Tierarzt ihres
Vertrauens die beste persönliche Ansprechperson.
Wichtiger Hinweis: Der EU Heimtierausweis darf nur von in Österreich
niedergelassenen TierärztInnen ausgestellt werden.
Elektronische Tierkennzeichnung (Chippen)
Seit 1. Jänner 2010 sieht das bundeseinheitliche Tierschutzgesetz
Chippen als elektronische Kennzeichnung verpflichtend für Hunde
und freiwillig für Katzen vor. Der Chip wird in den EU
Heimtierausweis eingetragen und in der
Internationalen
Tierkennzeichnungsdatenbank
registriert. So können entlaufene oder zurück gelassene Tiere dem
Eigentümer zurück gegeben werden.
Das Chippen ist für das Tier wie eine Impfung leicht verträglich,
hält ein Leben lang und ist nicht gesundheitsschädlich
(keine Strahlung!).
Weiterführende Informationen zur elektronischen Tierkennzeichnung (Chippen) sind in
derInfosammlung
zu finden, vor allem aber ist die Tierärztin bzw. der Tierarzt ihres
Vertrauens die beste persönliche Ansprechperson.
Wichtiger Hinweis: Chippen darf nur von in Österreich
niedergelassenen TierärztInnen durchgeführt werden.