EU-Heimtierausweis

Katze Hund Frettchen

 

Reisen mit Hunden, Katzen oder Frettchen

EU Heimtierausweis (Pet Pass)
Seit 1. Oktober 2004 ist für Reisen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union das Mitführen des EU Heimtierausweises (Pet Pass) erforderlich. Diese Regelung gilt für Hunde, Katzen und Frettchen, alleine schon deshalb, weil für diese Haustiere eine gültige Tollwutimpfung vorgeschrieben ist. Das offizielle Reisedokument enthält aber neben einer Reihe von gesundheitsrelevanten Daten auch genaue Informationen zum jeweiligen Tier und dessen Eigentümer. Der EU Heimtierausweis ist also ein unverzichtbares Dokument, das Hunde, Katzen und Frettchen ein Leben lang begleitet.
Weiterführende Informationen zur Reisetätigkeit sind in der Infosammlung zu finden, vor allem aber ist die Tierärztin bzw. der Tierarzt ihres Vertrauens die beste persönliche Ansprechperson.

Wichtiger Hinweis: Der EU Heimtierausweis darf nur von in Österreich niedergelassenen TierärztInnen ausgestellt werden.

Elektronische Tierkennzeichnung (Chippen)
Seit 1. Jänner 2010 sieht das bundeseinheitliche Tierschutzgesetz Chippen als elektronische Kennzeichnung verpflichtend für Hunde und freiwillig für Katzen vor. Der Chip wird in den EU Heimtierausweis eingetragen und in der Internationalen Tierkennzeichnungsdatenbank registriert. So können entlaufene oder zurück gelassene Tiere dem Eigentümer zurück gegeben werden.
Das Chippen ist für das Tier wie eine Impfung leicht verträglich, hält ein Leben lang und ist nicht gesundheitsschädlich (keine Strahlung!).
Weiterführende Informationen zur elektronischen Tierkennzeichnung (Chippen) sind in derInfosammlung zu finden, vor allem aber ist die Tierärztin bzw. der Tierarzt ihres Vertrauens die beste persönliche Ansprechperson.

Wichtiger Hinweis: Chippen darf nur von in Österreich niedergelassenen TierärztInnen durchgeführt werden.

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